Strassenmusik
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Rechtslage in der Schweiz
- Strassenmusik mit Geldsammeln ist je nach Gemeinde anders geregelt
- Die Ortspolizei sollte Auskunft geben können
- Bei Strassenmusik ohne Geldsammeln ist primär der Punkt "Ruhestörung" zu beachten. Insbesondere natürlich die "Nachtruhestörung".
- Ein weiterer Punkt ist die Lautstärke: Lautes sprechen? Singen? Blockflöte? Alphorn?
Basel
- Bewilligungen: http://www.bs.ch/bewilligungen.htm
Strassenmusik: Das heisst das mit Geldsammeln verbundene Musizieren, ist in der Innerstadt Gross- und Kleinbasels zu folgenden Zeiten gestattet: » Montag bis Freitag, 11.30-13.00 Uhr und ab 17.00 Uhr » Samstag ab 11.00 Uhr. Am gleichen Ort darf nicht mehr als eine halbe Stunde musiziert werden. Lautstarke Instrumente wie z.B. Trommeln sowie elektronische Instrumente und Tonverstärker dürfen nicht verwendet werden. Im übrigen ist die allgemeine Nachtruhe von 22.00 bis 7.00 Uhr zu beachten. (May2008)
- Bâledrian: "Freunde des guten Tones": http://www.fdgt.ch
- Um das Recht auf eine lebendige Stadt zu untermauern, hat der Verein «Freunde des Guten Tons» im Sommer 2007 zu «Bâledrian - Wir wollen keine Schlafstadt» eingeladen. An einem schönen Sommerabend im Juni 2007 bespielten Bands verschiedenster Couleur die Basler Innenstadt und zeigten auf, wie stimmungsvoll die Kulturstadt Basel sein könnte, senkte man die Hürden für Kultur im öffentlichen Raum. Im Rahmen der Strassenmusikverordnung, luden "Die Freunde des Guten Tons" regionale Musiker und Bands dazu ein sich an einem Abend in der Basler Innenstadt einzufinden und zu musizieren. Daraus entstanden ist ein friedlicher, unkomplizierter und vielseitiger Anlass der gleichsam beim Publikum, wie bei der Presse ein wohlwollendes Echo fand.
- Dieser Strassenmusiktag fand 2009 am Freitag, den 5. Juni statt (das Datum wurde in einer Gratiszeitung leider falsch publiziert).
BZ 21. Juni 2006
- www.mewispot.unibas.ch/files/julian_reich.pdf
- Interview mit Klaus Mannhart (Sprecher des Sicherheitsdepartementes):
- Täglich 60 bis neunzig Strassenmusiker in Basel, am meisten im Sommer (ist wohl eher etwas übertrieben?)
- Gute Profis spielen täglich locker über 1'000 Franken ein (ist wohl auch übertrieben, man darf ja "nur" während rund 6 Stunden spielen!)
- Wenige Reklamationen: Im Sommer 3-4 pro Tag
Bern
- Buskers Fetival: http://www.buskersbern.ch
- Cornelia Greub: http://www.baz.ch/forum/list.cfm?forum=142
Glücklicherweise hat Bern eine gute Polizei die dann auch sehr freundlich mit uns gesprochen hat und uns über die Bewilligung die man in der Bahndirketion Bern anfordern muss aufgeklärt. worüber wir sehr dankbar waren.
- Stimmt wohl nicht ganz? http://www.digitalpodium.ch/projekte/bestof/begeschichten/bgstrassenmusik.html
BESTIMMUNGEN ZU STRASSENAKTIVITAETEN -an höchstens vier Tagen pro Monat darf aufgetreten werden -es darf nicht aktiv Geld gesammelt werden -es dürfen keine Kassetten verkauft werden Alle Strassenaktivitäten sind untersagt: -an Sonntagen -zwischen Käfigturm und Spitalgasse -in den Unterführungen beim Bahnhof -vor 11 Uhr -nach 21Uhr -es dürfen keine Passanten und Fahrzeuge behindert werden Für Strassenmusik gelten die folgenden Beschränkungen: Keine Musikdarbietungen: -in Gruppen von mehr als zwei Personen -von Montag bis Freitag von 14 Uhr bis 17 Uhr in der Sperrzone -länger als dreissig Minuten am gleichen Standort -keine Verstärker -keine lauten Instrumente wie Trommeln und Blasinstrumente
Düsseldorf
In Düsseldorf z.B. gilt folgendes: 1. In den Fußgängerzonen der Innenstadt darf überall musiziert werden. 2. Musiziert werden darf zwischen 10.00 und 21.30 Uhr und zwar beginnend mit der vollen Stunde jeweils eine halbe Stunde lang. Die zweiten 30 Minuten jeder Stunde sind also Ruhezeit. Nach der Aufführung ist der Standort zu wechseln und es darf nähestens in einem Abstand von 200 m zum ursprünglichen Standort weitergespielt werden. 3. Die Benutzung besonders lauter oder störender Musikinstrumente ist nicht erlaubt, dies gilt vor allem für: – Schlagzeuge, Trommeln und ähnliche Rhythmusinstrumente – Dudelsackpfeifen und ähnliche Blasinstrumente 4. Elektronische Verstärker und Wiedergabeberäte dürfen nicht benutzt werden. 5. Diese Spielregeln gelten auch für das jedermann zugängliche Privatgelände, wenn sich Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland ergeben.
Strassenmusiker
- Chris Lejeune: http://www.buskin-chris.com
Schweiz
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